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EN 15090

Die Norm EN 15090 legt die Mindestanforderungen und Prüfverfahren für die Leistung von drei Arten von Schuhen für den Einsatz der Feuerwehr zu Rettungszwecken fest. Schuhe für die Feuerwehr und allgemein für Risiken, die sich aus der Brandbekämpfung ergeben, sollen die Füße und Beine des Benutzers vor Verletzungen oder Schäden schützen, die während der Einsatztätigkeit entstehen können: Quetschung der Zehen; Aufprall schwerer Gegenstände auf die Zehen; Perforation des Fußes durch Auftreten auf scharfe Gegenstände; Aufprall im Fersenbereich; Kontakt mit heißen Oberflächen; Kontakt der Füße und Beine mit Wasser und Feuchtigkeit; Strahlungswärme; Flammen.
Die Norm EN 15090 schreibt drei verschiedene Arten von Schuhwerk vor:
Typ 1
Schuhe geeignet für Außeneinsätze, Waldbrände; kein Schutz gegen Perforation, kein Zehenschutz, kein Schutz gegen chemische Risiken. Schuhe, die für allgemeine Rettungseinsätze und die Brandbekämpfung von pflanzlichen Brennstoffen wie Wäldern, Sträuchern, Plantagen und Gras geeignet sind.
Typ 2
Schuhe, die für alle Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze geeignet sind, bei denen ein Schutz gegen Perforation und ein Zehenschutz erforderlich sind, aber kein Schutz gegen chemische Gefahren. Schuhe, die für die Brandbekämpfung, die Brandunterdrückung, die Prüfung der Stabilität von Strukturen und Gebäuden, Fahrzeugen, Schiffen und Strukturen, die in Brände oder Notsituationen verwickelt sind, geeignet sind.
Typ 3
Schuhe, die für alle Brandbekämpfungs- und Rettungseinsätze geeignet sind, bei denen Perforationsschutz und Zehenschutz erforderlich sind, einschließlich Schutz vor chemischen Gefährdungen. Schuhe, die für Notfalleinsätze geeignet sind, bei denen gefährliche Chemikalien in die Umwelt freigesetzt werden oder freigesetzt werden können, die zum Verlust von Menschenleben, zu Personenschäden oder zu Schäden an Gebäuden und der Umwelt führen.
Auch geeignet für Brandrettung, Brandbekämpfung und Konsolidierung von Strukturen in Flugzeugen, Gebäuden, geschlossenen Strukturen, Fahrzeugen, Schiffen oder ähnlichen Strukturen, die in eine Brand- oder Notsituation verwickelt sind (gilt nur für Vollgummi- oder Polymerschuhe der Klasse II). Feuerwehrschuhe sind mit einem spezifischen Piktogramm und einer Typenbezeichnung gekennzeichnet.

Unter diese Norm fallende Produkte

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