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EN 15154-2

Die Norm EN 15154 regelt das Vorhandensein und die Bereitstellung einer ausreichenden Flüssigkeitsmenge in gefährlichen Arbeitsbereichen, um im Brandfall oder nach Kontakt mit gesundheitsgefährdenden Substanzen den Körper abduschen oder die Augen reinigen zu können. Sie besteht aus vier verschiedenen Teilen und enthält Eigenschaften und Regelungen von:
Notduschen mit Wasseranschluss; Augenspülstationen mit Wasseranschluss; Tragbare Notduschen; Tragbare Augenspülstationen.
Gemäß EN 15154-2 für Augenspülstationen beträgt die Durchflussmenge des abgegebenen Wassers 10 Liter/Minute, und der Strahl muss zwischen 100 und 300 mm vom Sprühpunkt entfernt sein. Das Wasser muss trinkbar sein und mindestens 15 Minuten lang kontinuierlich zugeführt werden.

Unter diese Norm fallende Produkte

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