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EN 812

Die EN 812 spezifiziert die Leistungsanforderungen für industrielle Aufprallschutzvorrichtungen. Industrielle Aufprallschutzvorrichtungen sind dazu bestimmt, den Benutzer vor den Auswirkungen eines Kopfaufpralls auf einen harten, unbeweglichen Gegenstand zu schützen, der eine Platzwunde oder andere oberflächliche Verletzungen verursachen kann.
Diese Kopfbedeckung ist nicht zum Schutz gegen die Auswirkungen von herabfallenden oder geworfenen Gegenständen oder hängenden oder sich bewegenden Lasten bestimmt, bei denen die Verwendung eines Industrieschutzhelms gemäß EN 397 erforderlich ist.
Die Anforderungen sind:
- Stoßfestigkeit: auf den Kopf übertragene Kraft ≤15,0 kN bei einer Aufprallenergie von 12,5 J (eine Masse von 5 kg, die aus einer Höhe von 25 cm fällt).
- Durchstoßfestigkeit: kein Durchstoß bei einer Aufprallenergie von 2,5 J (eine Masse von 0,5 kg fällt aus einer Höhe von 50 cm).
- Beständigkeit gegen niedrige Temperaturen (-20 °C oder -30 °C): Schlag- und Durchstoßfestigkeit bei einer Temperatur von -20 °C oder -30 °C. Optionale Anforderung.
- Flammfestigkeit (F): keine Beschädigung nach 5 Sekunden Flammeneinwirkung. Optionale Anforderung.
- Elektrische Eigenschaften (440 V): Ableitstrom ≤1,2 mA bei einer Spannung von 1200 V. Optionale Anforderung.

Unter diese Norm fallende Produkte

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